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Glücksspiel-Staatsvertrag: Länder planen weitreichende Websperren gegen illegale Anbieter

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Die Bundesländer haben eine umfassende Reform des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) auf den Weg gebracht, die den Kampf gegen illegale Online-Glücksspielangebote deutlich verschärfen soll.
Künftig sollen auch Access Provider und Domain-Registrare verpflichtet werden können, rechtswidrige Glücksspielseiten zu sperren – unabhängig davon, ob sie für die Inhalte verantwortlich sind.

Ausweitung der Sperrpflichten

Der aktuelle GlüStV erlaubt behördliche Sperranordnungen nur gegen Anbieter, die im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ausdrücklich „verantwortlich“ sind. Das soll sich nun ändern:
Die geplante Neufassung verzichtet auf das Kriterium der Verantwortlichkeit und erweitert damit den Kreis der verpflichtbaren Unternehmen.

So könnten künftig auch Zugangsanbieter und Reseller herangezogen werden, um DNS-Sperren gegen nicht lizenzierte Glücksspielangebote umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen allerdings erst greifen, wenn ein Vorgehen gegen die eigentlichen Betreiber nicht möglich oder erfolglos ist.

Auch Domain-Registrare betroffen

Laut dem Entwurf werden künftig auch Domain-Registrare und nachgeordnete Verwaltungsstellen stärker in die Verantwortung genommen. Diese gelten nach dem Digital Services Act (DSA) als Vermittlungsdienste und werden damit rechtlich Access Providern gleichgestellt.
Damit erhalten die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder ein deutlich schärferes Instrumentarium, um gegen den Schwarzmarkt im Online-Glücksspiel vorzugehen.

Inkrafttreten frühestens 2026

Die Novelle wurde bereits bei der EU-Kommission notifiziert. Sollte bis zum Ende der Stillhaltefrist am 9. Oktober 2025 kein Einspruch erfolgen, kann der überarbeitete Staatsvertrag von den Landesregierungen unterzeichnet und durch die Parlamente ratifiziert werden.
Die erweiterten Sperrregelungen könnten dann ab Mai 2026 in Kraft treten.

Ausblick: Große Reform für 2029 geplant

Parallel läuft derzeit die gesetzlich vorgesehene Evaluation des GlüStV 2021. Mehrere Studien sollen bis Ende des Jahres die Wirksamkeit der aktuellen Regulierung bewerten.
Auf Basis dieser Erkenntnisse planen die Länder bereits eine weitreichende Reform für das Jahr 2029, die sich unter anderem mit IP-Blocking, internationaler Kooperation und der Eindämmung des Schwarzmarkts beschäftigen soll.

Laut Branchenexperten könnte der neue Entwurf den rechtlichen Rahmen für ein effektiveres, aber auch strengeres Vorgehen gegen unlizenzierte Anbieter bilden – während zugleich die Attraktivität legaler Angebote weiter gestärkt werden müsse.


Quellen: